Nutzungsvertrag und Benutzungsentgelte
Mit dem Abstellen des Kraftfahrzeugs (KFZ) auf dem Parkplatz kommt ein Nutzungsvertrag über einen Abstellplatz zustande. Die Nutzung erfolgt nur gegen Entgelt. Das Nutzungsentgelt bemisst sich für jeden belegten Abstellplatz nach der aushängenden Nutzungsentgeltliste an den Parkscheinautomaten. Bewachung ist nicht Gegenstand des Vertrages.
Parkdauer
Die Höchstabstelldauer des KFZ endet spätestens um 23.59 des laufenden Tages. Unberechtigt parkende Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Benutzungsbestimmungen
Nutzer des entgeltpflichtigen Parkplatzes sind verpflichtet, die Parkplatzordnung und die Stellplatzanordnung einzuhalten. Abfälle aller Art sind in die jeweils dafür aufgestellten Behälter zu entsorgen. Jede Reparatur oder Reinigung (Waschen) der KFZ oder das Aufstellen von Camping-Möbeln, Vorzelten etc. auf dem Parkplatz ist untersagt. Der Abstand zum nebenstehenden Fahrzeug ist so zu halten, dass keine Beschädigungen eintreten können. Das Ruhen und einmalige Übernachten im Wohnmobil zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit ist kostenpflichtig gestattet, nicht jedoch das mehrtägige Übernachten und Abstellen eines Wohnmobils zu Zwecken des wiederholten Übernachtens.
Nutzer haben die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen des Bewirtschaftungspersonals zu befolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Eigentümer/in bzw. Bewirtschafter/in sind berechtigt, das KFZ im Falle einer dringenden Gefahr vom Parkplatz zu entfernen.
Die Auslage des blauen EU-Parkausweises berechtigt nicht zum kostenfreien Parken auf unseren beschilderten Behindertenparkplätzen
Die Auslage eines Schwerbehindertenausweises ohne vorgenannte Ausnahmegenehmigungen berechtigt nicht zum kostenfreien Parken und auch nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.
Erhöhte Parkentgelte
Nutzer haben erhöhte Parkentgelte für Pkw i.H.v. 19,90 EUR und für Wohnmobil/Bus/Caravan i.H.v. 39,90 EUR pro Tag zu zahlen, wenn außerhalb der Parkordnung mit Behinderung geparkt, kein Parkschein gelöst, die Parkendzeit überschritten, der Parkschein nicht lesbar ausgelegt ist oder bei Ausfall der Automaten keine Parkscheibe im KFZ ausgelegt wird. Für Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen ohne gültigen blauen EU-Parkausweis ist ein erhöhtes Parkentgelt von 39,90 EUR zu zahlen.
Datenschutzerklärung
Eigentümer/in bzw. Bewirtschafter/in erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur bei Verstößen gegen diesen Nutzungsvertrag (Durchführung des Vertragsverhältnisses). Zum Zweck der Halterermittlung und Zahlungsabwicklung werden personenbezogene Daten auch an Dritte weitergegeben, die für oder im Auftrag des/der Eigentümer/in handeln (Art. 28 EU-DSGVO). Dabei handelt es sich um die Creditreform Mecklenburg-Vorpommern von der Decken KG, Ernst-Barlach-Straße 12, 18055 Rostock. Das Unternehmen ist nicht autorisiert, die von uns weitergegebenen Daten für andere Zwecke zu nutzen, als diejenigen, über die wir die Nutzer in dieser Erklärung informieren. Sämtliche personenbezogene Datenverarbeitungsvorgänge erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.
Haftung Eigentümer/in bzw. Bewirtschafter/in
Der/Die Eigentümer/in bzw. Bewirtschafter/in haften für alle Schäden, die von ihm/ihr oder seinen/ihren Angestellten verschuldet wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Nutzer sind verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Parkplatzes bei dem/der Eigentümer/in oder Bewirtschafter/in anzuzeigen. Der/Die Eigentümer/in haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Nutzer oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
Haftung der Nutzer
Nutzer haften für alle durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Begleitpersonen dem/der Eigentümer/in oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haften sie für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Parkplatzes.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Stand 01.08.2018